Kann der Prozentsatz für "1. Periode" und "2. Periode" bei einer unbefristeten oder teilweisen Abwesenheit den im Arbeitszeitplan des Mitarbeiters für "1. Periode" oder "2. Periode" festgelegten Prozentsatz überschreiten?

Ja. Wenn beispielsweise der "2. Periode"-Prozentsatz im Arbeitszeitplan 50 % beträgt, der Abwesenheitsantrag aber 75 % "2. Periode", dann werden 50 % von der "2. Periode"-Arbeitszeit abgezogen und die restlichen 25 % von der "1. Periode"-Arbeitszeit (d. h. die Vormittagsarbeitszeit wird reduziert).