Ja. Wenn beispielsweise der "2. Periode"-Prozentsatz im Arbeitszeitplan 50 % beträgt, der Abwesenheitsantrag aber 75 % "2. Periode", dann werden 50 % von der "2. Periode"-Arbeitszeit abgezogen und die restlichen 25 % von der "1. Periode"-Arbeitszeit (d. h. die Vormittagsarbeitszeit wird reduziert).