Wenn beispielsweise der Arbeitnehmer bei einer 40-Stunden-Woche jeden Tag 8 Stunden arbeitet, davon 2 Stunden jeden Morgen und 6 Stunden jeden Nachmittag, könnte die Personalabteilung den Vormittag ("1. Periode") mit 25 % und den Nachmittag ("2. Periode") mit 75 % gewichten. Bei einer 42,5-Stunden-Woche, die jeden Morgen 2,5 Stunden und jeden Nachmittag 6 Stunden beträgt, könnten sie den Vormittag ("1. Periode") mit 29,4 % und den Nachmittag ("2. Periode") mit 70,6 % gewichten.