Wie wird die Anzahl der Tage berechnet, die ein Mitarbeiter Anspruch auf Urlaub hat?

Der Urlaubsanspruch errechnet sich wie folgt (am Beispiel eines Jahresanspruchs von 25 Tagen): (25 Urlaubstage / 365 Tage) * die voraussichtliche Gesamtzahl der Arbeitstage im Jahr (unter Berücksichtigung des Beschäftigungsbeginns und eines etwaigen Beschäftigungsendes des Arbeitnehmers bereits im System eingetragenes Datum). Für Teilzeitbeschäftigte gilt die gleiche Berechnung, jedoch wird die Anzahl der Anspruchstage im Verhältnis zur Aktivitätsrate des Mitarbeiters anteilig berechnet (z. B. wenn die Aktivitätsrate des Mitarbeiters 80 % beträgt, wird der Anspruch von 25 Tagen anteilig auf 20 Tage angerechnet).
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