Neue Mitarbeiter werden in den Vergütungsüberprüfungsprozess einbezogen, wenn das Beschäftigungsdatum vor dem Referenzdatum zum Zeitpunkt der Einleitung des Prozesses liegt. Neue Mitarbeiter werden nicht in den Vergütungsüberprüfungsprozess einbezogen, wenn das Beschäftigungsdatum nach dem Referenzdatum zum Zeitpunkt der Einleitung des Prozesses liegt.