Wenn Ihre Organisation im Rahmen des Lohn- und Gehaltsabrechnungsprozesses einen Lohn- und Gehaltsabrechnungspartner zur Erstattung von Ausgaben einsetzt, werden als „nicht erstattungsfähig“ gekennzeichnete Ausgaben nicht zur Zahlung an den Lohn- und Gehaltsabrechnungspartner exportiert.