Nein, die alte Personalabteilung hat nach dem Wechsel zu einer neuen Entität keinen Zugriff auf das Profil des Mitarbeiters, es sei denn, der Personalverantwortliche hat die Rolle des Global HR oder Entitäts-HR für die neue Entität. Der Grund dafür ist, dass die Personalabteilung der vorherigen Entität aus Gründen der Vertraulichkeit und des Datenschutzes die Entwicklung der beruflichen und persönlichen Daten des Mitarbeiters nach der Versetzung nicht sehen sollte. Die Personalabteilung der vorherigen Entität kann jedoch weiterhin Berichte erstellen, die die Daten des Mitarbeiters ab dem letzten Tag in der alten Entität vor der Versetzung enthalten.